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Fuchstal · Was erledige ich wo?

Melderegisterauskunft; Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister

Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

Beschreibung

Bei der sog. Selbstauskunft aus dem Melderegister handelt es sich um eine spezielle Ausformung des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung. Er wird in den Ausnahmefällen nach § 11 des Bundesmeldegesetzes beschränkt.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

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