Die Durchführung von Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Hochbauten ist Aufgabe der Gemeinden und Landkreise.
Beschreibung
Der Bereich Hochbau ist zuständig für Neu-, Um- und Erweiterungsbaumaßnahmen für eigene Gebäude (z. B. Schulgebäude, Bauhöfe und Dienstgebäude). Zu den Aufgaben können u.a.gehören:
fachkundige Bauherrenvertretung einschließlich haushaltsrechtliche Abwicklung
Vertragswesen für Ingenieur- und Architektenleistungen
Baubegehung
Werkplanung
Ausschreibung
Vergabe
Abrechnung
Raumbuch
Gebäudeautomation (Erfassung von betriebstechnischen Anlagen, Festlegung von Wartungsintervallen, Einzelraum-Regelungen)
CAD-Aufnahmen
Ermittlung von Gebäudedaten
Rechtsgrundlagen
Art. 57 Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung – GO)
Aufgaben des eigenen Wirkungskreises
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