Gemeinden können eine Benutzungsordnung für kommunale Tageseinrichtungen für Kinder erlassen.
Beschreibung
Eine Benutzerordnung für Kindertageseinrichtungen kann z.B. Folgendes regeln:
Anmeldung und Aufnahme
Mitwirkung der Kinder und der Erziehungsberechtigten
Öffnungszeiten und Schließungszeiten
Elternbeitrag / Essensgeld
Besuchsregelung
Krankheitsfall
Abmeldung
Die Benutzungsordnung für die Kindertageseinrichtungen Ihrer Gemeinde finden Sie – sofern vorhanden – nach der Eingabe Ihres Wohnortes und/oder der Postleitzahl oder auf der Internetseite Ihrer Gemeinde.
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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)