Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.
Beschreibung
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Formulare
Gewerbeanzeige mit Ausfüllassistent
Der Ausfüllassistent unterstützt Sie beim Ausfüllen. Wenn Sie alle Angaben erfasst haben, wird das ausgefüllte Formular im PDF-Format bereitgestellt.
Dieses Formular kann ohne Unterschrift elektronisch (z. B. über ein sicheres Kontaktformular oder per E-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Kosten
25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz
Rechtsgrundlagen
§ 14 Gewerbeordnung (GewO), insb. Abs. 5 Satz 2 und Abs. 7
Anzeigepflicht
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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)