Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern bzw. einschränken.
Beschreibung
Die Verordnung über die Verhütung von Bränden (VVB) auf der Rechtsgrundlage des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG) enthält Gestaltungs- und Verhaltensvorschriften, mit dem Ziel,
brandgefährliche Handlungen und Zustände als solche zu bezeichnen
ihre Unterlassung durch Androhung einer Geldbuße durchzusetzen
materielle Prüfvorschriften für die Durchführung der gemeindlichen Feuerbeschau nach der Verordnung über die Feuerbeschau (FBV) bereitzustellen.
Sie enthält u.a. Festlegungen für folgende Bereiche:
Löschen von Bränden
Betrieb von Feuerstätten
Feuer im Freien
Brennstoffrückstände
Zündhölzer, Kleingeräte, offenes Licht, Beleuchtungsgeräte
Rauchen, Rauchverbot
Elektrische Geräte
Verbrennungsmotoren
Feuergefährliche Arbeitsgeräte
Feste Brennstoffe
Lagerung leicht entzündbarer fester Stoffe in Gebäuden
Lagerung brennbarer fester Stoffe im Freien
Lagerung leicht entzündbarer Ernteerzeugnisse im Freien
Einlagerung selbstentzündlicher Ernteerzeugnisse
Sonstige selbstentzündliche Stoffe
Ballone
Ausschmücken von Räumen
Straßenfeste, Märkte und Veranstaltungen
nicht ausgebaute Dachräume, Luken, Kamine
Rettungswege
Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)